Gezielte Desinformation?

 

Neuerlich gibt die StGKK in Ihrer Broschüre 2015 an, dass das Rehabgeld IN HÖHE DES KRANKENGELDES berechnet wird, was NICHT der Wahrheit entspricht.

Beim Rehabgeld wird - im Gegensatz zum Krankengeld mit 17 %  - die 13. und 14. Sonderzahlung nur mit 11,5 % aufgerechnet. Des Weiteren besteht ab einem gewissen Taggeldbetrag (ca. 30,-) das Rehabilitationsgeld mit 36 % Einkommensteuerzug!

 

Besteht hier a) eine gezielte Desinformation der Versicherten? Oder

b) weiß die StGKK als Rehabgeld-Auszahler nicht, wie dieses berechnet wird?

 

Siehe Auszug aus der Broschüre 2015 nachfolgend (Stand 09.03.2015):

http://www.stgkk.at/portal27/portal/stgkkportal/content/contentWindow?contentid=10007.711607&action=2&viewmode=content