Gezielte Desinformation?
Neuerlich gibt die StGKK in Ihrer Broschüre 2015 an, dass das Rehabgeld IN HÖHE DES KRANKENGELDES berechnet wird, was NICHT der Wahrheit entspricht.
Beim Rehabgeld wird - im Gegensatz zum Krankengeld mit 17 % - die 13. und 14. Sonderzahlung nur mit 11,5 % aufgerechnet. Des Weiteren besteht ab einem gewissen Taggeldbetrag (ca. 30,-) das Rehabilitationsgeld mit 36 % Einkommensteuerzug!
Besteht hier a) eine gezielte Desinformation der Versicherten? Oder
b) weiß die StGKK als Rehabgeld-Auszahler nicht, wie dieses berechnet wird?
Siehe Auszug aus der Broschüre 2015 nachfolgend (Stand 09.03.2015):